Was ist das?
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ist die (Mit-)Verantwortung des Bauherrn für die Durchsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutz der auf seiner Baustelle tätigen Personen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, benötigen viele Bauherren Unterstützung - dies leistet ein SiGe-Koordinator.
Warum und wann ist das anzuwenden?
Die SiGe-Koordination entspricht europäischem Recht und wurde in Deutschland mit der Baustellenverordnung (BauStellV) vom 10.06.1998 umgesetzt.
Die Baustellenverordnung definiert eindeutig, wann ein SiGe-Koordinator einzusetzen ist:
§ 3 Koordinierung
(1) Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.
Auch wer den Koordinator zu bestellen hat, ist eindeutig festgelegt:
§ 4 BaustellenV – Beauftragung
Die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 hat der Bauherr zu treffen, es sei denn, er beauftragt einen Dritten, diese Maßnahmen in eigener Verantwortung zu treffen.
Erst im Schadensfall wird für den Bauherrn die Tragweite des Entschlusses, KEINEN Koordinator zu bestellen, deutlich: Der Bauherr ist für seine Baustelle in vollem Umfang haftbar.
Aus vorgenannter Erläuterung ergibt sich die Notwendigkeit des Einsatzes eines SiGe-Koordinators für fast alle Bauvorhaben, da auch der Einsatz von Subunternehmern als Einsatz von Arbeitgebern nach § 3 gilt.
Kann ein Architekt oder Baubetrieb das nicht machen?
Um einen Interessenkonflikt zu vermeiden und eine objektive Koordination zu gewährleisten, sollte der bestellte Koordinator unabhängig sein.
Es ist zu empfehlen, dass Leistungen der SiGe-Koordination von einem Dritten erbracht werden, der nicht Planer oder Ausführender des Vorhabens ist (der Objektplaner bzw. –überwacher müsste sich sonst selbst kontrollieren). Der Objektplaner hat allerdings die Pflicht, den Bauherrn rechtzeitig auf die Notwendigkeit der SiGe-Koordination hinzuweisen.
Unser SiGeKo-Leistungen entsprechen den geforderten Leistungen laut Baustellenverordnung zu 100%: